Hundeschule Pinneberg
Leinenbefreiung für Hamburg

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Was muss das Mensch / Hund Team zum Bestehen der Prüfung leisten?

Seit Inkrafttreten des Hamburger Hundegesetzes ist für alle Hunde

folgendes vorgeschrieben:


  • eine Haftpflichtversicherung


  • ein eingepflanzter Mikrochip


  • ein Eintrag im neuen Melderegister


Darüber hinaus gilt ab dem 01.01.2007 die generelle Anleinpflicht.


Im Folgenden finden sie die Inhalte der Prüfung, die Sie mit ihrem Hund beherrschen müssen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Prüfungsinhalte mit Ihrem Hund problemlos absolvieren, empfiehlt es sich eine Vorbereitungsstunde bei einem erfahrenen Hundetrainer, vielleicht ja bei mir in der Hundeschule, zu absolvieren.




Diese Übungen müssen Sie mit Ihrem Hund beherrschen :


Gehen an lockerer Leine.

Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen.

Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und

anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.


Sitz, Platz, Halt.

Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält.

Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleinten Hund gezeigt werden.


Bleib.

Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach zwei Minuten) kehrt die Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich – auch unter leichter Ablenkung – ruhig verhalten.


Kommen auf Ruf.

Der Hund ist abgeleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das Kommando zum Herkommen.

Der Hund muss zügig herkommen und sich problemlos anleinen lassen.


Personen in Bewegung

- Personen ( Jogger, Skater, Radfahrer etc.) überholen / kommen dem Hund

mit schneller Geschwindigkeit entgegen. ( dreimal in verschiedenen Situationen)


Hundebegegnungen

- Begegnung mit einem angeleinten und einem frei laufenden Hund


Fremde Person bei der Hundeführerin / dem Hundeführer

- eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin / den Hundeführer zu,

schüttelt ihr / ihm die Hand und fängt ein Gespräch an.


Fremde Person nimmt Kontakt mit dem Hund auf.

- eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt mit ihm auf.


Menschenmenge

-der Hundeführer geht mit dem Hund durch eine Menschenmenge


Die einzelnen Gehorsamsübungen sind mehrmals und in wechselnder Reihenfolge zu prüfen.

Während der Prüfung müssen sich mindestens nachfolgend aufgeführte Begegnungen ergeben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden.



Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Inhalte mehrmals, in unterschiedlicher Reihenfolge, an zwei unterschiedlichen Örtlichkeiten und unter Ablenkung zu absolvieren sind.

Diese Hilfsmittel dürfen verwendet werden.

  • Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Halti,
  • Brustgeschirr (allerdings nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
  • Leine
  • Pfeife
  • Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt


Diese Unterlagen und Dokumente müssen Sie dabei haben.

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
  • Haftpflicht-Versicherungsnachweis
  • Anmeldebescheinigung vom Hunderegister


Entscheidend ist bei der Bewertung das Hundeführerin / Hundeführer-Hund-Gespann.

Daher muss es eine getrennte Beurteilung von Hund und Hundeführerin / Hundeführer geben.


Nicht bestanden hat:


Ein Halter, der

     seinen Hund nicht unter Kontrolle hat

oder

    das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält.


Ein Hund,

    der Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift


    der Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt

oder 

    der sich mitunter in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt.

 

Kosten der Prüfung

1 Hund / 1 Person 80,00€

Jede weitere Person 60,00€, mit dem selben Hund


Der Preis beinhaltet:

  • Durchführung der Prüfungsaufgaben
  • Beurteilung der Hunde und ihrer Halter
  • Führen eines Prüfungsprotokolls
  • Anmeldeformalitäten und Archivierung
  • Ausstellen der Leinenbefreiung 
  • Behördengebühren für die Eintragung pro Person | 25,- Euro
  • Familie | 50,- Euro (mit gleichem Wohnsitz)
  • Schriftverkehr mit der Behörde 













Antrag und Teilnahmebedingung zur Leinenbefreiung in Hamburg

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